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bildSCHÖN wichtig
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Sie haben als "fotografierte Person" das Recht am eigenen Bild:
§ 22 Kunsturhebergesetz (Auszug):
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als
erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung
erhielt."
Es ist selbstverständlich, das die jeweilige Person, die fotografiert wurde,
eine CD mit den Fotos bekommt. Ich darf die Aufnahmen nicht ohne Ihr
Einverständnis veröffentlichen. In einigen Fällen frage ich bei den Kunden nach,
ob diese mit der Veröffentlichung einer festgelegten Auswahl Ihrer Fotos
einverstanden sind.
Ein Copyright an den Fotos hat der Fotograf in dem Sinne, dass es Ihnen nicht
gestattet ist, die Fotos kommerziell zu benutzen, z.B. durch Weitergabe an
Agenturen oder Verlage. |