Ein Bild von sich selbst   
 
 
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Sie haben als "fotografierte Person" das Recht am eigenen Bild:

 

§ 22 Kunsturhebergesetz (Auszug):

 

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."

 

Es ist selbstverständlich, das die jeweilige Person, die fotografiert wurde, eine CD mit den Fotos bekommt. Ich darf die Aufnahmen nicht ohne Ihr Einverständnis veröffentlichen. In einigen Fällen frage ich bei den Kunden nach, ob diese mit der Veröffentlichung einer festgelegten Auswahl Ihrer Fotos einverstanden sind.

 

Ein Copyright an den Fotos hat der Fotograf in dem Sinne, dass es Ihnen nicht gestattet ist, die Fotos kommerziell zu benutzen, z.B. durch Weitergabe an Agenturen oder Verlage.

 

 
 

   

Andrea Fricke, Herzberger Landstr. 25a, 37085 Göttingen